Patientenakten - Behandlungsüberblick per Kartei
Patientenakten dienen dazu, alle Krankenunterlagen eines Patienten zu sammeln und übersichtlich zu verwalten. Neben elektronischen Varianten kommen in fast jeder Arztpraxis noch die alt hergebrachten Patientenkarteien zum Einsatz. Behandlungsverlauf, Verwaltung und Abrechnung sind Punkte, die in jeder Arztpraxis eine wichtige Rolle spielen und bei denen Ihnen die Patientenakte zusätzlich hilft.
Was muss in der Patientenakte dokumentiert werden?
Als Arzt steht man in der Pflicht, über den Verlauf von Behandlungen und Krankengeschichte des Patienten eine ordentliche und ausreichende Dokumentation zu führen. In der Patientenakte sammelt sich alles, was im Laufe von Behandlungen durch den jeweiligen Arzt anfällt.
Im Wesentlichen gehören in die Patientenakte alle Feststellungen, Behandlungen und Verordnungen der Arzneimittel. Die Diagnosestellung muss sich genau nachvollziehen lassen und der Verlauf von Krankheiten und Genesung aus der Akte hervorgehen. Röntgenbilder, Ultraschallaufnahmen und Testergebnisse aller Art werden in der Akte gesammelt. Befüllen Sie Ihre Patientenkartei, die vorrangig aus
Karteikartentaschen mit Einlegblättern bestehen sollte und sich dadurch optimal erweitern lässt, je nach Bedarf.
Aufbewahrungsfristen bei Patientenakten
Die Krankengeschichte der Patienten unterliegt den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen. Im Regelfall muss alles, was die Behandlung betrifft für zehn Jahre nach Behandlungsende in der Akte verbleiben. Für Röntgenbehandlungen kommen sogar 30 Jahre zum Tragen. Allerdings sollten Sie auf Grund möglicher Schadenersatzforderungen die Patientenakten nicht gleich vernichten, sondern archivieren und im Archiv die ausgelagerten Unterlagen bis zur Verjährungsfrist von 30 Jahren verwahren.
Spezialisten
Die Patientenakte sollten Sie so wählen, dass Sie die jeweils spezifischen Eintragungen für Ihren Behandlungsbereich optimal getätigt werden können. Die Anforderungen an die Akte weichen mit dem medizinischen Gebiet deutlich voneinander ab. Während der Allgemeinmediziner in seiner Praxis alles sammelt und die Informationen von Fachärzten und Krankenhäusern zugeschickt bekommt, benötigen Zahnärzte eher Akten, die es ermöglichen, den Zahnbestand auf den ersten Blick zu prüfen. Orthopäden sollten den Bewegungsapparat vor Augen haben.
Einfache Kennzeichnungen durch Grafiken und die Bearbeitung der Akte durch spezielle Felder zum Ausfüllen erleichtern die Eintragungen und sorgen für mehr Übersicht. Wählen Sie daher die Spezialisten für Ihren eigenen Spezialbereich aus.
Stationär
Im Gegensatz zu ambulanten Behandlungen gilt es, im stationären Bereich alles von der Aufnahme bis zur Entlassung genauestens zu dokumentieren. Das Management von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist von einer straffen und übersichtlichen Organisation abhängig. Patientenakten sorgen für die korrekte Ausgabe von Medikamenten, Visiten, die trotz wechselndem Arzt effektiv gestaltet sind, da eine ausreichende Befunddokumentation vorliegt, und das Vorhandensein aller abrechnungs- und planungsrelevanten Angaben für eine präzise Abrechnung der erbrachten Leistungen.