Der Blinker bzw. Fahrtrichtungsanzeiger als wichtige Signaleinrichtung
Der Blinker oder auch Fahrtrichtungsanzeiger ist eine der wichtigsten Signaleinrichtungen an
Kraftfahrzeugen. Er dient dazu, Fahrtrichtungsänderungen (zum Beispiel beim Abbiegen oder beim Spurwechsel auf mehrspurigen Straßen) anderen Verkehrsteilnehmern anzukündigen. Damit ein solcher Fahrtrichtungswechsel auch optisch deutlich erkennbar ist, leuchten Fahrtrichtungsanzeiger nicht permanent, sondern blinken, weshalb sich auch die Bezeichnung Blinker im Volksmund durchgesetzt hat. Die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen an den Fahrzeugen werden aber nicht nur als Fahrtrichtungsanzeiger verwendet, sondern auch als Warnblinker, um beispielsweise nachfolgende Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr durch einen Unfall oder eine Panne, im Straßenverkehr zu warnen. Natürlich gelten auch für die Blinker bzw. Fahrtrichtungsanzeiger bestimmte gesetzliche Bedingungen. Dazu gehört zum Beispiel die Leuchtfarbe dieser Beleuchtungseinrichtungen.
Technische Voraussetzungen für die Fahrtrichtungsanzeiger
Die gelb leuchtenden Blinkerleuchten werden von einem elektronischen Taktgeber, dem sogenannten
Blinkrelais angesteuert. Die Blinker vorne und hinten müssen phasengleich mit einer Frequenz von 1 bis 2 Hertz angesteuert werden. Zusätzlich muss im Armaturenbrett eine deutlich sichtbare Kontrollleuchte für die Funktion des Fahrtrichtungsanzeigers vorhanden sein. Fehlfunktionen (beispielsweise durch den Ausfall einer oder mehrerer
Glühlampen) müssen dem Fahrer deutlich signalisiert werden. Dies geschieht in den meisten Fällen durch eine deutlich erhöhte Blinkfrequenz, die durch die wegfallende Last wegen einer durchgebrannten Glühlampe zustande kommt. Die entsprechenden Glühlampen in den Blinkerleuchten haben in der Regel eine Leistung von 21 Watt pro Leuchte. Diese ist auch notwendig, damit die entsprechenden Blinkgeber einwandfrei arbeiten. Ausnahmen bilden lediglich zusätzliche
Blinkerleuchten, die beispielsweise bei verschiedenen Fahrzeugen in den Seitenspiegeln oder den Kotflügeln zusätzlich eingebaut wurden. Viele Fahrzeuge verwenden heute Blinkerleuchten mit einer klaren Lichtscheibe. Die gelbe Leuchtfarbe kommt häufig erst dann zum Vorschein, in der Blinker aktiviert wird. Dies geschieht größtenteils aus optischen Gründen.
Fahrzeugspezifische und universell nutzbare Blinkerleuchten
Fahrzeugspezifische Blinker sind nur für den Einsatz an den
Fahrzeugen vorgesehen, für die sie hergestellt wurden. Diese Blinkerleuchten lassen sich in der Regel nicht in andere Fahrzeuge einsetzen. Sie dienen ausschließlich dazu, defekte Beleuchtungseinrichtungen in den jeweiligen Fahrzeugen zu ersetzen. Beim Kauf solcher Ersatzteile ist es sehr wichtig, dass der jeweilige Fahrzeugtyp genau ermittelt wird, um eine passende Blinkerleuchte zu erhalten. Bei universell einsetzbaren Blinkerleuchten sieht dies etwas anders aus. Diese können beispielsweise dazu verwendet werden, verschiedene Fahrzeuge oder auch Anhänger mit den entsprechenden und gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu versehen. Das kann beispielsweise im Zuge einer Erstausrüstung der Fall sein oder auch beim Austausch nicht mehr funktionsfähiger oder ungeeigneter Beleuchtungseinrichtungen. Besonders bei älteren Anhängern kann es sinnvoll sein, eine veraltete und nicht mehr funktionsfähige Beleuchtung komplett zu ersetzen.