Mit dem Siegelgarn reißfest und sicher verbinden
Das Siegelgarn wird oft auch als Urkunden-Heftgarn bezeichnet und gehört zum klassischen
Kanzleibedarf. Es besteht meist aus einer Mischung von Polyester und Viskose und unterscheidet sich in den Farben vom einfachen und einfarbigen Garn.
Warum siegeln?
Auf amtlichen Schriftstücken oder
Urkunden lassen Siegel erkennen, ob sie legitim hergestellt und damit echt sind, also als Hoheits- und bzw. oder Echtheitszeugnis. Zum Siegeln gehört ein Loch in den Dokumenten, ein durchgezogener Siegelfaden, eine Oblate und darüber ein geklebter
Siegelstern. Alle Komponenten zusammen, einschließlich des
Papiers, müssen gewährleisten, dass eine dauerhafte Verbindung der einzelnen Seiten besteht.
Der feine Unterschied im Material
Das Siegelgarn unterscheidet sich von herkömmlichen Garnen dadurch, dass eine dauerhafte Verbindung mehrerer Seiten gewünscht ist und das Garn daher neben Baumwolle oder Viskose meist zusätzlich aus Polyesterfäden besteht, die bei Normalbelastung nicht reißen können. Rollengewichte von 100 Gramm für 360 Meter sind daher keine Seltenheit.
Der feine Unterschied in der Herstellung
Im Gegensatz zu einfachen Garnen werden die Aktengarne, Siegelgarne und Urkunden-Heftgarne, die zu 100 % aus Baumwolle bestehen, kadiert, ringegesponnen, gefärbt und dann gezwirnt. Es werden für dreifarbige Garne somit dreimal drei Fäden verarbeitet. Die Festigkeit des Siegelgarns entspricht einer Belastung von 50 Newton. Die Dehnbarkeit liegt in diesen Fällen bei ca. 10 %. Das Siegelgarn hält also auch die Blätter dickerer Dokumente problemlos zusammen. Bevor das Garn reißt, sind die Seiten kaputt, sofern nicht spezielles Notariats-Urkundenpapier verwendet wird.
Die Farben
Die Farben können beim Siegelgarn nicht frei gewählt werden, sondern sind festgelegt. So nutzen die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Thüringen rot-weißes Garn, Bayern blau-weißes Garn und Nordrhein-Westfalen grün-weiß-rot. Für Europa wird gelb-blaues Siegelgarn verwendet, wobei es sich meistens um eine Sonderanfertigung handelt.
Verpackungseinheiten
Die Siegelgarne werden auf Rollen ausgeliefert, wobei ein oder zehn Knäuel meist versendet werden. Pro Knäuel kann man ca. mit 360 Meter Garn rechnen. Notariate, die sehr viele Beurkundungen durchführen, greifen auf größere Verpackungseinheiten zurück.