Übersicht | "Parkplatz Schild"Überbegriffe |
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Weitere Informationen zum Thema Parkplatz Schild | | | Parkplatzschild zur Parkplatzmarkierung
Auf öffentlich zugänglichen bzw. befahrbaren Flächen ist es notwendig, eine korrekte Einteilung der zur Verfügung stehenden Flächen zu treffen. So werden Parkplätze durch ein entsprechendes Parkplatzschild gekennzeichnet. Dies weist unverkennbar darauf hin, dass es sich um einen Parkplatz für Fahrzeuge handelt. Das Parkplatzschild wird in direkter Nähe eines einzelnen Parkplatzes positioniert, um diesen somit eindeutig als solchen zu kennzeichnen. Mitunter gilt das jeweilige Parkplatzschild für mehrere Parkplätze in der näheren Umgebung. In diesem Fall ist das Schild mit einem zusätzlichen Hinweis versehen. Pfeile können darauf hindeuten, welche Parkflächen betroffen sind. Besonders oft ist das Parkplatzschild im Gewerbegebiet bzw. in stark frequentierten Straßen zu finden, wo die Kennzeichnung notwendig ist, aber ebenso auch auf Firmenparkplätzen, privaten Grundstücken bzw. in der näheren Umgebung privater Grundstücke oder in der Nähe von Einfahrten im Einsatz.
Parkplatzschild als Parkverbotsschild
Ein Parkplatzschild weist auf einen Parkplatz in direkter Umgebung des Schildes hin. In einigen Fällen kann das Parkplatzschild jedoch auch dazu dienen, das Parken auf der öffentlichen Fläche explizit zu verbieten. Hierbei wird das Parkplatzschild in direkter Nähe zu öffentlichen Flächen aufgestellt, die von Autofahrern als Parkfläche angesehen werden könnten, aber nicht diesen Zweck erfüllen. Ladezonen von Gewerbebetrieben und Geschäften sind ein typisches Beispiel dafür. Darüber hinaus werden auch Einfahrten mit einem solchen Parkplatzschild versehen, um widerrechtliches Parken zu vermeiden. Dieses Verbotsschild weist Autofahrer darauf hin, dass Parken auf der betreffenden Fläche verboten ist und mitunter geahndet wird. Durch ein entsprechendes Parkplatzschild kann die Anzahl an widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen deutlich reduziert werden. Der Antrag auf ein solches Schild kann von den Anrainern gestellt werden.
Parkplatzschild mit Zusatzhinweis
In vielen Fällen weist ein Parkplatzschild neben dem bekannten Parkplatzsymbol weitere Hinweise wie Symbole oder Texte auf. Beispielsweise kann das Parken auf der jeweiligen Fläche lediglich auf Kunden oder Angestellte des ansässigen Unternehmens beschränkt werden. Bei diesen Flächen handelt es sich nicht um öffentliche Flächen, sondern um private Parkplätze des Unternehmens. Darüber hinaus kann eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen beispielsweise auch für Behinderte reserviert werden. Hierbei weist das Parkplatzschild neben dem P-Symbol auch noch ein Rollstuhlsymbol auf. Darüber hinaus kann es auch mit Texten versehen werden. Dies ist der Fall, wenn mehr Informationen kommuniziert werden sollen. Wenn vor einer Arztpraxis immer ein Parkplatz für den ansässigen Arzt freizuhalten ist, wird dies mit einem entsprechenden Satz am Parkplatzschild gekennzeichnet. Durch die zusätzliche Kennzeichnung werden Autofahrer über die vorliegende Situation informiert und es wird dadurch die Grundlage für rechtliche Schritte gegen Übertretungen geschaffen.
Das Parkplatzschild sollte am Aufstellort fest verankert bzw. fixiert werden. Dabei kommen mehrere Befestigungsmethoden infrage. Freistehende Parkplatzschilder werden im Boden verankert. Alternativ kann die Montage auch mit einer Schraubfixierung an einer Hauswand erfolgen. Benötigen Sie weitere Möglichkeiten für den Außenbereich Ihres Unternehmens wie z. B. Verkehrsspiegel oder Parkplatzabgrenzung? Diese und weitere Produkte finden Sie unter Verkehrsleitsystem.
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