Sicherheitsschuhe – perfekter Schutz für Ihre Füße
Sicherheitsschuhe gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und sollen den Träger vor Verletzungen schützen – sie dienen also der Unfallprävention. Sicherheitsschuhe müssen der Norm „DIN EN ISO 20345“ entsprechen. Geregelt ist dort unter anderem, dass in jedem Schuh eine Zehenschutzkappe integriert sein muss. Die Schutzkappen bestehen meist aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff und müssen einer Belastung von mindestens 200 Joule standhalten. Sicherheitsschuhe gibt es in verschiedenen Formen: Clogs, Halbschuhe, Stiefel und Gummistiefel, passend zur entsprechenden Berufsgruppe.
Oft verwechselt – verschiedene Sicherheitsnormen
Der Begriff „Sicherheitsschuh“ wird fälschlich oft für alle Arbeitsschutzschuhe verwendet, die vor Unfällen und Verletzungen schützen sollen und in Industrie und Handwerk getragen werden. Arbeitsschutzschuhe werden in 3 Kategorien unterteilt:
- Berufsschuhe: müssen keine Zehenschutzkappe, jedoch mindestens einen schützenden Bestandteil (rutschhemmend, durchtrittsicher etc.) besitzen. Berufsschuhe beginnen mit der Kurzbezeichnung „O“.
- Schutzschuhe: müssen eine Zehenschutzkappe besitzen, die mindestens einer Belastung von 100 Joule standhält. Schutzschuhe beginnen mit der Kurzbezeichnung „P“.
- Sicherheitsschuhe: müssen eine Zehenschutzkappe besitzen, die mindestens einer Belastung von 200 Joule standhält. Sicherheitsschuhe beginnen mit der Kurzbezeichnung „S“.
Alle drei Kategorien werden zusätzlich in Klassen unterteilt, in denen weiterer Eigenschaften festgelegt werden.
Tipp zur Unterscheidung
- Ein Schuh mit der Bezeichnung „O2“ ist ein Berufsschuh der Schutzklasse 2.
- Ein Schuh mit der Bezeichnung „P3“ ist ein Schutzschuh der Schutzklasse 3.
- Ein Schuh mit der Bezeichnung „S1P“ ist ein Sicherheitsschuh mit der Schutzklasse S1P.
Klassifizierungsarten – auf das Material kommt es an
Alle Arbeitsschutzschuhe – egal ob Berufs-, Schutz oder Sicherheitsschuhe werden in 2 Klassifizierungsarten eingeteilt:
- Klasse I: Lederschuhe oder Schuhe aus einem anderen Material, die nach herkömmlichen Fertigungsmethoden hergestellt sind.
- Klasse II: Schuhe, die im Ganzen geformt oder vulkanisiert sind (z.B. Gummistiefel).
Sicherheitsschuhe werden häufig von Berufsgenossenschaften vorgeschrieben
Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist immer dann sinnvoll und zum Teil auch von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, wenn Unfälle oder Verletzungen nicht ausgeschlossen werden können. Dabei müssen vielfältige Gefahrenquellen berücksichtigt werden:
- Mechanische Gefahren: sie entstehen z.B. durch herabfallendes Werkzeug oder das Umfallen von Arbeitsgeräten, wie Leitern. Auch herumliegende Schrauben oder Nägel können ohne Sicherheitsschuhe oft problemlos den Weg in den Fuß finden und zu Verletzungen führen.
- Elektrische Gefahrenquellen: sie lauern oftmals an kaputten oder gar fehlenden Isolatoren an Kabeln und Steckverbindungen oder an unter Spannung stehenden Objekten.
- Thermische Gefahren: sie entstehen z.B. oft beim Schweißen. Kleine, flüssige Metallspritzer können hier zu schweren Verbrennungen führen. Aber auch Kälte stellt eine Gefahr dar. Ganz leicht können z.B. bei der Arbeit in einem Kühlhaus Erfrierungen auftreten.
- Chemische Gefahren: sie entstehen beispielsweise durch auslaufendes Benzin, Kerosin sowie auslaufende Säuren, Basen oder Laugen. Sind die Schuhe nicht entsprechend geschützt können diese Stoffe z.B. schnell zu Verätzungen führen.
Unterteilung in Schutzklassen und zusätzliche Eigenschaften bei Sicherheitsschuhen
Sicherheitsschuhe werden in verschiedene Schutzklassen eingeteilt. Entsprechend der Klasse ist konkret festgelegt, welche Eigenschaften die jeweiligen Schuhe haben müssen. Je nach Hersteller können die einzelnen Modelle zusätzliche Eigenschaften, wie etwa besondere Leitfähigkeit, Kälte- oder Wärmeisolierung besitzen. Welcher Einsatzbereich welche Sicherheitsklasse erfordert, wird meist von den Berufsgenossenschaften vorgegeben.
Schutzklasse (EN ISO 20345) |
Eigenschaften |
Nässeschutz |
Sohle durchtrittsicher |
Empfohlene Einsatzgebiete |
SB
|
mindestens eine Zusatzeigenschaft
|
-
|
-
|
Werkstattbereich, Getränkemarkt, Gartenmarkt, Hausmeistertätigkeiten
|
S1
|
A, FO, E
|
-
|
-
|
LKW-Fahrer mit Be- und Entladeaufgaben, Karosseriebau, Möbelspedition
|
S1P
|
A, FO, E, P
|
-
|
ja
|
Ausbauarbeiten, Möbelfabrik, Tischerleien
|
S2
|
A, FO, E, WR
|
ja
|
-
|
Be- und Verarbeitung von Natursteinen, Tiefbau, Straßenbau, Transport- und Lagerwesen
|
S3
|
A, FO, E, P, WRU
|
ja
|
ja
|
Dacharbeiten, Holzhaus- /Fertighausbau, Gerüstbau, Abbrucharbeiten
|
S4
|
A, FO, E, WR
|
ja
|
-
|
Ausbauarbeiten, Montagearbeiten, Eisenbahnrangierdienst, Be- und Entladung von Steinen
|
S5
|
A, FO, E, P, WR
|
ja
|
ja
|
Gerüstbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Rohbau, Tiefbau, Straßenbau, Arbeiten auf Deponien
|
Zusätzliche Eigenschaften:
- HRO: hitzebeständig
- WR: wasserdichter Schuh
- CR: Schnittschutz am Schaft
- C: leitfähig
- SRA: Rutschhemmung (Keramikfliesen/Reinigungsmittel)
- SRB: Rutschhemmung (Stahlboden/Glycerin)
- SRC: Rutschhemmung (Keramikfliesen/Reinigungsmittel, Stahlboden/Glycerin)
- P: durchtrittsicher
- A: antistatisch
- CI: kälteisoliert
- HI: wärmeisoliert
- FO: benzin- und ölresistente Sohle
- WRU: wasserdichtes Material am Schaft
- SRC: rutschfeste Sohle
- E: Energieaufnahme im Fersenbereich
Tipp zum richtigen Kauf:
Ein Sicherheitsschuh mit der Bezeichnung „S3 CI, CR“ hat folgende Eigenschaften:
- alle Eigenschaften der Schutzklasse 3: antistatisch, benzin- und ölresistente Sohle, Energieaufnahme im Fersenbereich, durchtrittsichere Sohle, wasserdichtes Material am Schaft
- zusätzlich: CI – Kälteisolierung und CR – Schnittschutz am Schaft
Unterteilung in Schutzklassen und zusätzliche Eigenschaften bei Schutzschuhen
Schutzschuhe müssen der Norm „DIN EN ISO 20346“ entsprechen. Auch bei ihnen ist eine Zehenschutzkappe vorgeschrieben. Diese muss einer Belastung von mindestens 100 Joule standhalten. Die konkreten Einsatzgebiete werden wie bei den Sicherheitsschuhen meist von den Berufsgenossenschaften vorgegeben.
Schutzklasse (EN ISO 20346) |
Eigenschaften |
Nässeschutz |
Sohle durchtrittsicher |
PB
|
mindestens eine Zusatzeigenschaft
|
-
|
-
|
P1
|
A, FO, E
|
-
|
-
|
P2
|
A, FO, E, WR
|
ja
|
-
|
P3
|
A, FO, E, P, WRU
|
ja
|
ja
|
P4
|
A, FO, E, WR
|
ja
|
-
|
P5
|
A, FO, E, P, WR
|
ja
|
ja
|
Die Abkürzungen der zusätzlichen Eigenschaften sind mit denen der Sicherheitsschuhe identisch.
Unterteilung in Schutzklassen und zusätzliche Eigenschaften bei Berufsschuhen
Berufsschuhe müssen der Norm „DIN EN ISO 20347“ entsprechen. Sie müssen nicht mit einer Zehenschutzkappe ausgestattet sein. Ist eine Kappe vorhanden, dann werden an sie keine besonderen Anforderungen gestellt. Auch Berufs- oder Arbeitsschuhe werden in 5 Klassen unterteilt.
Schutzklasse (EN ISO 20346) |
Eigenschaften |
Nässeschutz |
Sohle durchtrittsicher |
OB
|
mindestens eine Zusatzeigenschaft
|
-
|
-
|
O1
|
A, FO, E
|
-
|
-
|
O2
|
A, FO, E, WR
|
ja
|
-
|
O3
|
A, FO, E, P, WRU
|
ja
|
ja
|
O4
|
A, FO, E, WR
|
ja
|
-
|
O5
|
A, FO, E, P, WR
|
ja
|
ja
|
Die Abkürzungen der zusätzlichen Eigenschaften sind mit denen der Sicherheitsschuhe identisch.
Schuhgrößen
Bei Sicherheitsschuhen, Arbeitsschuhen und Berufsschuhen gibt es keine Zwischengrößen. Die Größenangaben sind länderabhängig. Dies sollte beachtet werden, wenn zum Beispiel Mitarbeiter in anderen Ländern mit Sicherheitsschuhen ausgestattet werden sollen. Um spätere Druckstellen an den Füßen zu vermeiden, sollten beim Kauf einige Dinge beachtet werden. Füße unterscheiden sich nicht nur in der Länge, sondern auch in Form und Breite voneinander. Nur knapp die Hälfte der Träger von Sicherheitsschuhen hat einen normal breiten Fuß. Der Rest benötigt Sicherheitsschuhe, die individuell an die Füße und die Fußformen angepasst sind. Auch auf die Dämpfungseigenschaften von Stößen und Unebenheiten etc. sollte beim Kauf geachtet werden. Für viele Schuhe gibt es zudem spezielle Einlegesohlen, die die Füße schonen und zusätzliche Eigenschaften, z.B. ESD-Schutz, aufweisen.
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