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| Artikel-Nr.: 1747E-2340102-BP Herst.-Nr.: IXS 100K-2M EAN/GTIN: 4045761206106 |
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| Kern IXS 100K-2M IXS 100K-2M Plattformwaage Wägebereich (max.) 3000 g Ablesbarkeit 20 g,50 g netzbetrieben Mehrfarbig
Plattformwaage mit Edelstahl-Auswertegerät KERN IXS 100K-2M
Zweibereichs-Plattformwaage mit Edelstahl-IP68-Auswertegerät, XL-Display und Eichzulassung [M]
Schwerer Industriestandard: geeignet für den rauen Einsatz; Plattform: Wägeplatte Edelstahl, Unterbau Stahl lackiert, silikonbeschichtete Aluminium-Wägezelle, Staub- und Spritzwasserschutz IP65, Unterbau im Tragflächen-Design, extrem biegesteif, Details siehe KERN KXS-TM; Überlegene Displaygröße: Ziffernhöhe 55 mm. Hell hinterleuchtet für bequemes Ablesen des Wägewerts auch bei schlechten Lichtverhältnissen; Auswertegerät: Edelstahl, Staub- und Spritzwasserschutz IP68, integriertes Netzteil; ESD-Ableitung zum Schutz vor elektrostatischer Entladung: z. B. bei elektrostatisch aufgeladenen Wiegeobjekten oder Personen, die mit der Waage arbeiten; Dank Schnittstellen: wie RS-232, RS-485 und Bluetooth (optional) lässt sich die Waage leicht in bestehende Netzwerke einbinden und erleichtert den Datenaustausch zwischen Waage und PC oder Drucker;
Technische Daten: Ablesbarkeit: 20 g,50 g · Gewicht: 20.5 kg · Herstellerfarbe: Mehrfarbig · Material Wiege-Platte: Edelstahl · Produktabmessung, Breite: 232 mm · Produktabmessung, Höhe: 80 mm · Produktabmessung, Länge: 150 mm · Reproduzierbarkeit: 0.02 kg,0.05 kg · Stromversorgung (LOV): netzbetrieben · Wägebereich (max.): 3000 g · Wägeplatte (Breite): 500 mm · Wägeplatte (Länge): 400 mm · kalibriert: Werksstandard (ohne Zertifikat)
Hinweis: Bei dem gewählten Produkt handelt es sich um einen Artikel mit Eichzulassung. Sollte gemäß EU-Richtlinien eine eichpflichtige Verwendung vorliegen, bitte die Konformitätsbewertung (Eichung) über das optionale Zubehör dazubestellen. Eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich. Bei Artikeln mit Ersteichung ist das Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet ("geeicht") sein, wenn sie wie folgt verwendet werden: a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird. b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor. c) Zu amtlichen Zwecken. d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen. e) In der Heilkunde. |
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