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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 129


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Produktinformationen
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Artikel-Nr.:
     5667A-9783112334737
Hersteller:
     Verlag Walter de Gruyter
Herst.-Nr.:
     9783112334737
EAN/GTIN:
     9783112334737
Suchbegriffe:
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Rechtsbücher
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Reichsaussichtsamt für Privatversicherung. Herabsetzung der Versicherungssummen nach § 69 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Sind nur Unternehmungen, die ausschließlich das Rückversicherungsgeschäst betreiben, aussichtsfrei, erstreckt sich aber bei Versich erungsunternehmen mit aussichtspflichtigem Betrieb, die in diesem auch Rückversicherungsverträge abschließen, die Aufsicht auf die Rückversicherungen mit? Sind unter den nach § 69 Abs. 2 a. a. O. herabsetzbaren Verpflichturgen einer Lebensversicherungsunternehmung nur Verpflichtungen aus Lebensversicherungen zu verstehen? -- 2. Findet die Befreiung vom Protokollstenchel nicht statt, wenn in der Notariatsurkunde neben der Auflassung auch noch der Antrag auf Eintragung deS Eigentumswechsels beurkundet ist? -- 3. Wird durch die Bedingungen, welche die Polizei einer Ansiedlungsgenehmigung hinzufügt, eine dingliche Belastung des Anfiedlungsgrundstülks bewirkt? -- 4. Können die Mitglieder eines Schiedsgerichts als Zeugen darüber vernommen werden, was das Schiedsgericht mit einer in seinem Spruch gebrauchten Wendung gemeint habe? -- 5. Ist § 1629 BGB. bei Meinungsverschiedenheiten zwischen geschiedenen Ehegatten über die Berufswahl des Kindes unmittelbar oder entsprechend anzuwenden, wenn ein Ehegatte allein für schuldig erllürt ist mtb das Kind kein eigenes Vermögen besitzt? -- 6. Besteht im Zwangsversteigerungsverfahren über Grundstücke auch gegenüber dem Meistbietenden eine Amtspflicht des das Verfahren leitenden Beamten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften? -- 7. Welche Ansprüche hat der Veräußerer eines Grundstücks gegen den Käufer, wenn er auf dessen Ansuchen die Gläubiger befriedigt hat, nachdem diese die Genehmigung zur vereinbarten Schuldübernahme versagt und die Hypotheken gekündigt hatten? Begründet es einen Unterschied, ob die Hypothekenforderungen vor oder nach dem Eigentumsübergang auf den Käufer beglichen worden sind? Zum Erfordernis der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts -- 8. Ist bei der Klage eines Bolksschullehrers gegen den Preußischen Staat auf Feststellung einer anderen Berechnung seines ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung eines Rechtsverhältnisses anzuerkennen? Muß eine solche Klage gegen den Preußischen Staat oder gegen die Landesschulkasse gerichtet werden? -- 9. Welchen Personen gegenüber verletzt der Prozeßrichter seine Amtspflicht, wenn er bei der Beurkundung eines Prozeßvergleichs für eine Partei einen Vertreter ohne gehörige Prüfung der vorgezeigten Vollmacht zuläßt und über deren Inhalt falsche Angaben in das Protokoll aufnimmt -- 10. Über die Ausschließung eines Genossen ans einer eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht -- 11. Können bei Bemessung der Höhe eines von einer Gesellschaft mbH. geschuldeten Auswertungsbetrags die Vermögensverhältnisse ihres einzigen (vermögenden) Gesellschafters berücksichtigt werden, wenn sie selbst wirtschaftlich notleidend ist -- 12. In welchem Umfang haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn bei besten Betrieb eine Ehefrau körperlich verletzt wird? Zur Auslegung des § 17 Abs. 2 KFG., wenn der Unfall auch durch ein Tier herbeigeführt ist. Ist der Richter von der Pflicht zur Prüfung der Klaganträge auf Grund der §§823flg. BGB. dadurch befreit, daß der Kläger erNärt, er stütze seine Klage auf § 7 KFG., während seine Anträge über den Rahmen der Haftung nach diesem Gesetz hinausgehen? -- 13. Zur Frage der Gültigkeit der Licherungsüberelgnung eines Warenlagers und seiner Bestandteile -- 14. Kann der nur einen Teil seiner Forderung einklagende Gläubiger den aufrechnenden Schuldner mit der Gegenforderung auf den nicht eingeklagten Teilbetrag verweisen, wenn die Aufrechnung schon vor der Klagerhebung erkärt worden war? -- 15. 1. Gilt die Vermutung des § 57911 11ALR., daß das Kirchenpatronat auf einem Gut oder Grundstück hafte, au
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Author:
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft
Verlag:
De Gruyter
Sprache:
ger
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