HAUSSEGEN Mr - VdMr-1 - wES - [f',Ri'] - [f",,Re"] - lUri - lUre - ,,hR" - wlß = LG : eBb x VJ x AOhRG ? 20 - C - M - B - 06 : Erstaunlicherweise schweift die BVERFGERMANIA in der verfassungsmäßigen Prüfung von Verfassungsbeschwerden im Thema der ABWÄGUNG im Inhalt und Wortlaut ihrer ABWÄGUNGSENTSCHEIDUNGEN zu GRUNDRECHTSPOSITIONEN - ABWÄGUNG deutet auf das Gewicht der GRUNDRECHTEIHABER und somit auf GRUNDRECHTSBESCHWERDEPOSITIONEN - zwischen dem EINZELNEM (INDIVIDUATIV: ,,GESELLE") UND DER EINHEIT (KOLLEKTIV: ,,GESELLSCHAFT") ins ESOTERISCHE. : Sie sind weder betriebswirtschaftlich noch volkswirtschaftlich fundiert, geschweige denn buchhalterisch aufbereitet oder mathematisch bzw. finanziell im Sinne eine auf die SCHLUSSBILANZ DER GRUNDRECHTE ABZIELENDEN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nachvollziehbar. : Reißen alle Stricke versuchter BVERFGERMANIAISCHER ESOTERIK fallen die Begriffe ,,FDGO" i. V. m. ,,NOTSTAND" i. V. m. ,,SICHERHEIT" i. V. m. ,,HÖCHSTES ,RECHTSGUT'" ... ,,IM NAMEN DES VOLKES"" wie beschieden wird - wie ist dieses IM NAMEN DES VOLKES ZU VERSTEHEN? - OFFENBAR ALS OB ES IM NAMEN DES VOLKES GESCHEHE. Weitere Informationen: | | Author: | Carlus Brinkmichel | Verlag: | epubli | Sprache: | ger |
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