Tachoscheibe dokumentiert wichtige Daten
Seit einigen Jahren ist es für bestimmte Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben, einen Tachographen zu verwenden. Dazu zählen z. B. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und mehr, Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW oder Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Die gesetzlichen Bestimmungen werden in der StVZO geregelt.
Mit einem Tachgraphen, der auch Fahrtenschreiber genannt wird, werden u.a. die Lenk- und Ruhezeiten, die gefahrenen Kilometer und Geschwindigkeiten dokumentiert. Es gibt digitale und mechanische Tachographen. Bei der zweiten Variante kommen Tachoscheiben, auch Diagrammscheiben, zum Einsatz. Auf dieser runden Papierscheibe werden einerseits handschriftliche Eintragungen des Fahrers wie z. B. Abfahrts- und Zielort sowie Datum und Name der Person notiert und andererseits werden durch die Nadelspitzen des Tachographen die gefahrene Geschwindigkeit und die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten dokumentiert. Mit Hilfe eines Schlüssel kann der Tachograph geöffnet und eine neue Tachoscheibe eingelegt werden.
Wichtig zu wissen
Fahrzeugführer der genannten Kraftfahrzeuge sind verpflichtet, Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten mitzuführen. Das gilt für den laufenden Tag und die letzten 28 Kalendertage. Auf Verlangen der Polizei oder dem Bundesamt für Güterverkehr müssen sie vorgezeigt werden. Weiterhin ist man verpflichtet, die beschriebenen Tachoscheiben zwei Jahre lang aufzubewahren und bei mechanischen Tachographen einen Schlüssel und ein Ersatzschaublatt mitzuführen. Doch das Ende des mechanischen Tachographen naht. Seit 2005 werden sie nach und nach durch ein digitale EG-Kontrollgerät, das mit einer Chipkarte funktioniert, ersetzt.
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