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„Bankformulare“
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Mit Bankformularen den schriftlichen Zahlungsverkehr regeln

Auch wenn Online-Banking nahezu überall genutzt wird, werden auch Bankformulare in den meisten Unternehmen benötigt. Dies hat mehrere Gründe. Zum einem sollte nicht unbedingt jeder aus der Firma über den Kontostand und die Transaktionen der Firma Bescheid wissen, zum anderen kann auf einem Formular ein Verantwortlicher gegenzeichnen und erst dann wird gehandelt, und zwar seitens der Bank. Bankformulare stellen damit einen wichtigen Teil der erhältlichen Finanzbuchhaltungs-Formulare dar.

Den Zahlungsverkehr managen

Unter den Bankformularen findet man die auch dem Laien geläufigen Dokumente wie Überweisung oder Lastschrift. Die SEPA-Überweisung ist hierbei ein für Europa einheitliches Dokument, auf das sich die Mitglieder der Europäischen Union, die Schweiz, Liechtenstein, Monaco sowie Island und Norwegen geeinigt haben. Eine SEPA-Überweisung innerhalb dieser Länder ist mittlerweile kostenfrei. Der Zahlungsverkehr bietet aber noch viel mehr Möglichkeiten, man denke an Zahlscheine oder Schecks aller Art.

Zahlscheine und  Überweisungsformulare

Zahlscheine  sind für Empfänger von Waren gedacht, die nicht unbedingt ein eigenes Bankkonto haben, um einen Betrag zu überweisen. Der Zahlschein ermöglicht bei einer Poststelle u.a. eine Bareinzahlung auf ein fremdes Konto vorzunehmen. Überweisungsformulare dienen zum Ausführen von Überweisungen.

Der Kurzüberblick über Schecks

Schecks bekommt Ihr Unternehmen von Ihrer Bank, bei der Sie ein Konto und ein Guthaben haben. Sie können bei Ihrem Lieferant mit dem Scheck zahlen, allerdings löst ihn die Bank ohne Guthaben nicht ein. Orderschecks berechtigten den Empfänger mittels eigener Unterschrift auf der Rückseite den Scheck wiederum weiterzugeben.

Nachnahme

Nachnahme ist ideal, wenn man nicht weiß, ob der Empfänger einer Sendung entweder zahlungswillig bzw. zahlungsfähig ist. Das Nachnahmeformular wird an das Paket geklebt und ermächtigt den Überbringer den ausgewiesenen Betrag entgegenzunehmen. Der Überbringer ist zudem verpflichtet, den Geldbetrag zu kassieren, sonst darf er das Paket nicht herausgeben. Man nennt den Nachnahmebeleg auch Inkasso-Beleg.

Formulare ausfüllen

Da handschriftliche Eintragungen auf den Bankformularen zu Missverständnissen führen können, werden die Formulare häufig inklusive PC-Software zum Ausdrucken der mit Word bearbeiteten Eintragungen geliefert.

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