Hinweisschilder mit Geschäftszeiten informieren die Kunden
Um Kunden im Einzel- oder Großhandel, Patienten in Arztpraxen oder Besucher in Ämtern oder anderen öffentlichen Bereichen mit prägnanten Informationen über Geschäftszeiten in Kenntnis zu setzen, sollten stets
Hinweisschilder gut sichtbar im Eingangsbereich angebracht sein. Auch für Restaurants, Bistros, Cafés oder für
Gaststätten können die Modelle eingesetzt werden. Je nach Variante eignen sich die Hinweisschilder schließlich für den Innen- oder auch den Außenbereich. Von Montag bis Sonntag können somit individuelle Uhrzeiten per Klebezahlen oder auch per Permanent-Marker auf den
Schildern deutlich gemacht werden. Ist ein Ruhetag gegeben, so sollte bei der Auswahl ebenso darauf geachtet werden, dass diese Infos bereitgestellt werden.
Die Schilder unter die Lupe genommen – Modellauswahl
Hinweisschilder mit Geschäftszeiten können beispielsweise aus Kunststoff oder Aluminium bestehen. Die Materialien sind witterungsbeständig und einfach zu reinigen. Folienaufkleber stellen eine weitere Variante dar, die sich ebenfalls problemlos fixieren lassen. Der besondere Vorzug besteht darin, dass Fenster oder andere glatte Flächen aufgrund der glatten Struktur mühelos reinigen lassen. Mit Saugnäpfen an Fenstern, Türen oder anderen glatten, trockenen Flächen angebracht, ist das Element der allgemeinen
Schilder zur Gewerbekennzeichnung sofort zu erkennen. Der Vorteil der Saugnapf-Modelle besteht in der schnellen Fixierung und der einfachen Demontage. Per Schrauben lassen sich Hinweisschilder des Weiteren dauerhaft anbringen.
Auch diese Schilder dienen der speziellen Kennzeichnung
Zur Kennzeichnung von Betriebsferien können auch Schilder mit diesem Hinweis eingesetzt werden. Türanhänger und allgemeine Schilder für Gaststätten und Hotels dürfen ebenso wenig fehlen, um beispielsweise Raucher- oder Nichtraucher-Zonen, Büros, Bereiche für die Anmeldung kenntlich zu machen. Um sich vor Haftungen bezüglich der genutzten Garderobe zu schützen, sind Schilder mit der Aufschrift „Keine Haftung“ anzuraten.