Treiben Sie ausstehende Forderungen ein
Leiden Sie unter der schlechten Zahlungsmoral Ihrer Kunden? Blieb eine außergerichtliche Aufforderung, die Schulden zu begleichen, erfolglos?
Dann erlassen Sie einen Mahnbescheid. Dieser ersetzt Ihnen eine kostspielige Zivilklage.
Was ist ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid ist eine Zahlungsaufforderung, die dem Schuldner aufträgt, innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Bescheids die betreffende
Forderung zu begleichen. Dabei wird nicht vom Gericht geprüft, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Es erfolgt lediglich
eine formelle Prüfung. Wenn keine Zahlung und kein Widerspruch vom Schuldner eingehen, können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen.
Legt der Schuldner Widerspruch ein, wird der Fall im weiteren Verlauf wie ein Klageverfahren behandelt.
So gehen Sie vor
Es hängt ganz vom Bundesland und dem zuständigen Amtsgericht ab, ob Sie einen manuellen
oder maschinellen Mahnbescheid verwenden. Der manuelle Bescheid besteht aus sieben
Seiten und ist bei einem dezentralen örtlichen Amtsgericht einzureichen. Der maschinelle Mahnbescheid wird dagegen bei zentralen Mahngerichten
erlassen. Durch einen geringeren Arbeitsaufwand erfolgt die Bearbeitung des maschinellen Bescheids meist schneller. Sie sollten den Mahnbescheid
in Blockschrift, am besten jedoch mit Schreibmaschine oder PC ausfüllen. Im Bescheid machen
Sie Angaben zur eigenen Person (Gläubigerdaten), zur Person, die die Forderung begleichen soll (Schuldnerdaten), zur Forderung selbst und zu Sonstigem.
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