Mit Straßennamenschildern Straßen einen Namen geben
Da die Straßennamensschilder meistens an Pfosten oder Hausmauern befestigt sind und damit auch zum Verkehrsraum gehören und zur
Straßenbeschilderung gehören, sind sie in § 45 Abs. 3 Nr. 1StVO (Straßenverkehrsordnung) erwähnt, da die Straßenverkehrsbehörde darüber bestimmt, wo genau die Schilder anzubringen sind.
Legendenschilder hängen unter dem Namensschild und ergänzen dies wie etwa bei Wohnanlagen durch die Hausnummern der Gebäude.
Die Beschaffenheit von Straßennamenschildern
Das Straßennamenschild besteht entweder aus Emaille auf Metall, als Flachschild mit V-Profil oder aus einem flachen Hohlkasten, in dem die Befestigung von Pfostenhaltern verschwinden können, wenn das Schild nicht durch einen Rahmen gehalten wird. Befestigt werden Straßennamenschilder mit
Straßenschild-Halterungen. Die Schilder variieren zudem nach der Zeichenzahl oder auch danach, ob sie beidseitig beschriftet sind oder nicht. Manche Straßennamenschilder können zusätzlich mit einer Nostalgielinie oder einem Antiqua-Rand verziert werden oder besitzen abgerundete Ecken. In manchen Stadtvierteln ist aufgrund der architektonischen Bedeutung die Verwendung bestimmter Straßenschilder von der Behörde angeordnet.
Die Farben und Schriftarten
Die Farben der Straßennamensschilder variieren. So haben sich einige Städte für weiße Schilder mit schwarzer Inschrift entschieden, andere wählen weiße Schrift auf blauem Grund. Bei der Schrifart kann auch individuell gewählt werden. Wählen kann man nach DIN 1451 zwischen der DIN-Engschrift, der DIN-Mittelschrift und der DIN-Breitschrift. Wird die Schrift in das Schild eingraviert oder eingebrannt, gibt es eine spezielle Schablonenschrift.
Der dreidimensionale Charakter
Der dreidimensionale Charakter der Schrift wird bei Metallschildern meistens durch die erhabene Prägung der Buchstaben hervorgerufen. Findet dabei noch eine Einbrennlackierung statt, halten die Schilder oft allen Witterungsbedingungen zum Trotz quasi unbegrenzt.