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Warnflagge (1 Angebot) Farbe: weiß/orange/weiß Breite: 500 mm Höhe: 500 mm Stieldurchmesser: 21 mm Stiellänge: 800 mm nach RSA-Richtlinien Verpackungseinheit (VPE): 40 Stück | aus reißfestem Stoff mit stabilem Holzstiel ... |
Gottlieb Nestle 40 x 19802000 |
€ 697,35* pro Stück |
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Warnflagge nach StVO (1 Angebot) Material: PE-Folie (0,2 mm) Höhe: 300 mm Breite: 300 mm nach § 22 StVO nassfest und kältebeständig bis ca. - 40 °C inkl. Metallleiste mit Befestigungslasche Verpackungseinheit (VPE): 100 Stück | fü... |
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€ 159,50* pro Stück |
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€ 6,83* pro Stück |
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€ 1,77* pro Stück |
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€ 1,92* pro Stück |
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€ 4,87* pro Stück |
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Warnflagge 30x30cm (2 Angebote) Warnflagge 30x30cm - 30x30 cm - Material: Kunststoff - Verpackungsinhalt: 1 Stück rot/weiß |
Conmetall - Celle DY270613 |
€ 0,91* pro Stück |
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€ 13,08* pro Stück |
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Warnflagge, rot, Polyester, 500x500mm, mit 800mm langem Holzstiel, Ø 18mm (1 Angebot) Warnflagge, rot, Polyester, 500x500mm, mit 800mm langem Holzstiel, Ø 18mm Warnflagge, ringsum gesäumt, mit Besatzband, Farbe: rot, Material: Polyester, Format: 500 x 500 mm, Holzstiel: 800 mm lang,... |
Hoffschmidt Werbeflaggen 11256 |
€ 13,40* pro Stück |
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Schlussfahne L.300xB.300mm PE-Folie (2 Angebote) rote Flagge aus flatterfester PE-Folie · 30 x 30 cm · mit doppelt eingeschweißtem Runddrahtbügel und Aufhängeösen · unbedruckt Weitere technische Eigenschaften: · Material: PE-Folie |
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€ 1,78* pro Stück |
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€ 6,42* pro Stück |
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Warnflagge, 50 x 50 cm (1 Angebot) Nach StVZO, weiß/orange/weiß, Holzstab ca. 80 cm lang. - Abmessung L x B 50 x 50 cm |
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€ 6,20* pro Stück |
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 Weitere Informationen zum Thema Warnfahne | |  | Die Warnfahne - mehr als Fähnchen im Wind
Warnfahnen sind Kennzeichnungselement für Baustellen, bei überhängender Ladung, an Schneepflügen und für Einsatzfahrzeuge. Ihre drei Streifen in leuchtendem Rot und Weiß wirken auffällig, ebenso das Flattern im Wind. Die Warnflaggen sind ein wichtiger Bestandteil in der Baustellenabsicherung.
Warnfahnen im Straßenverkehr
Warnfahnen sind beliebte Zusatzelemente in der Sicherung von Baustellen. Als behelfsmäßige Absperrgeräte im § 43 der StVO definiert, kommen sie an öffentlichen Straßen zum Einsatz, ebenso auf betrieblichem Gelände. Sie erhöhen die Sichtbarkeit von Absperrungen. Ideal sind die leuchtenden Fahnen in Verbindung mit Warnpyramiden, deren Höhe recht gering ist. Mit einer zusätzlichen Kennzeichnung durch Warnfahnen sind die kleinen Pyramiden kaum zu übersehen. An Schneepflügen sorgen sie für Aufmerksamkeit und sind entgegen der Annahme einiger Verkehrsteilnehmer keine Schmuckelemente. Die Feuerwehr und auch der Technische Hilfsdienst nutzen die Warnflaggen für die Absicherung ihrer Einsatzstellen. Geschlossene Fahrzeugverbände kennzeichnen ihre Kolonnenfahrt durch Warnfahnen, deren Farben jedoch umfangreicher sind als Rot oder Orange.
Warnflagge im Detail
Die Warnflagge ist keine kreative Spielerei. Als Warneinrichtung wird sie laut § 43 Abs. 3 Nr. 2 StVO zu den behelfsmäßigen Absperreinrichtungen gezählt und ist im Detail in der RSA 95 Teil A 3.2.3 Warnfahnen dargestellt. Generell ist die Warnfahne in zwei Größen zugelassen, jedoch sind auch Übergrößen möglich.
- Die kleinste Warnfahne hat eine Höhe und Breite von 500 mm. Der rote Streifen ist 300 mm breit und ebenso lang wie die Fahne. Auf der rechten und linken Seite des roten Streifens ist je ein weißer Streifen mit 100 mm Breite und 500 mm Länge zu sehen.
- Die große Warnfahne ist 750 mm hoch und breit. Sie trägt ebenfalls drei Streifen auf der gesamten Länge. Der rot gefärbte Streifen ist 500 mm breit. An seinen Seiten befindet sich je ein weißer Streifen mit 125 mm Stärke.
Für all diese Warnfahnen gilt: Der rote Streifen muss der DIN EN 471 Tabelle 2 genügen. In dieser Norm ist ebenfalls die Warnkleidung geregelt. Die weißen Streifen sind gemäß der DIN 6171 Teil 1 Tabelle 1 gefordert.
Als Sicherungsmittel für die Ladung
Dient die Warnfahne als Sicherungsmittel für die Ladung, sind folgende Regeln laut § 22 StVO zu beachten: Reicht die Ladung mehr als einen Meter weit hinter die Fahrzeugrücklichter, muss sie den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber deutlich gekennzeichnet werden. Es sind drei Möglichkeiten für diese Kennzeichnung vorgesehen:
- die Warnfahne mit einem Mindestmaß von 300 x 300 mm und Querstange,
- ein Schild in hellroter Farbe, das parallel zur Stoßstange hängt oder
- ein hellroter Zylinder mit mindestens 350 mm Höhe.
Warnfahnen sind Elemente der Baustellensicherung und Verkehrsleitung. Sie können sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch auf betrieblichem Gelände eingesetzt werden. Einige weitere Absicherungen dieser Art sind Schrankenzäune, Schilderständer und Leitzylinder.
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