Gefahrstoffcontainer: sichere Aufbewahrung für gefährliche Stoffe
Um Menschen und Umwelt vor Schäden zu schützen, müssen gefährliche Stoffe besonders gut gelagert und aufbewahrt werden. Als gefährlich wird ein Stoff eingestuft, wenn er mindestens eine der folgenden Eigenschaften besitzt:
- explosionsgefährlich
- brandfördernd
- hochentzündlich
- leichtentzündlich
- entzündlich
- sehr giftig
- giftig
- gesundheitsschädlich
- ätzend
- reizend
- sensibilisierend
- krebserzeugend
- fortpflanzungsgefährdend
- erbgutverändernd
- umweltgefährlich
Erfolgt die Lagerung dieser gefährlichen Stoffe nicht fachgerecht, kann es neben Personenschäden (Verätzungen, Verbrennungen, Vergiftungen) durch auslaufende Flüssigkeiten etwa auch zu enormen Umweltschäden kommen.
Die Wahl des passenden Containers
Bei der Wahl des geeigneten Lagerortes für den
Container sollten folgende Dinge zu Beginn betrachtet werden:
Welche Gefahrstoffe sollen eingelagert werden?
Welche Menge soll eingelagert werden?
Welche Wassergefährdungsklasse besitzen die einzulagernden Stoffe?
- WGK1: schwach wassergefährdend (z.B. Säuren, Laugen etc.)
- WGK2: (deutlich) wassergefährdend (z.B.: Heizöl, Schmieröl etc.)
- WGK3: stark wassergefährdend (z.B.: Altöl, Benzin etc.)
Welche Gefahreneigenschaften besitzen die Stoffe?
Einen Anhaltspunkt, welche Stoffe zusammen gelagert werden dürfen, sind in der Lagerklassenübersicht der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510“ aufgeführt. Grundlegend sollte aber für jeden Stoff einzeln - u.a. mit Hilfe des Sicherheitsdatenblatts- eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden!
Auf eine ausreichend große Auffangwanne achten!
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist es besonders wichtig, auf ausreichende Auffangvorrichtungen für z.B. auslaufende Flüssigkeiten zu achten. Die Größe sollte so bemessen sein, dass 10 % des darauf gelagerten Volumens bzw. das Volumen des größten gelagerten Gebindes aufgefangen werden kann. Je nach Ort der Lagerung (z.B. in Wasserschutzgebieten) kann die Anforderung an das Mindestauffangvolumen allerdings auch bis zu 100 % des Gebindevolumens betragen.
Auffangwannen aus Stahl sollten zudem die Anforderungen der StawaR (Stahlwannenrichtlinie) erfüllen. Auffangwannen aus Kunststoff müssen eine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Deutschen Instituts für Bautechnik) besitzen.
Idealer Aufstellort
Gefahrstoff-Container können - je nach Modell - im Innen- aber auch im Außenbereich aufgestellt werden. Ganz wichtig ist ein ebener und tragfähiger Untergrund. Für eine leichte Montage bzw. den einfachen Transport sollte auf Kranösen bzw. ein ausreichender Bodenabstand für den Einsatz eines Hubwagens oder Gabelstaplers geachtet werden.
Optimale Zugänge schaffen
Je nach eingesetzter Menge oder benötigter Lagerung stehen verschiedene Größen und Containerstrukturen zur Verfügung. Hierbei ist auch zu beachten, ob die Gefahrstoffe per Hand, Fasskarre oder Stapler eingelagert werden. Entsprechend sind die Türen und Öffnungen zu beachten.
Rampen für Gefahrstoffcontainer unterstützen die Einlagerung mit einer
Fasskarre, sie sind als Zubehör erhältlich. Ebenso eine zusätzliche Isolierung gegen Witterungseinflüsse und
Heizungen. Entlüftungselemente sorgen für noch mehr Sicherheit beim Betreten und während des Aufenthaltes im Container, der jedoch trotzdem so kurz wie möglich sein sollte. Eine Zusatzausstattung mit Lichtquellen, Regalelementen oder Halterungen passt den Gefahrstoffcontainer optimal auf das einzulagernde Gut an.
Übrigens: Bei Gefahrstoff-Containern sollte auch auf einen verstärkten
Brandschutz geachtet werden.