Gehörschutz ist ab 85 dB gesetzlich vorgeschrieben
Tag für Tag sind wir Lärm ausgesetzt, ob Baustellen-, Schienen- oder Industrielärm oder Musikkonzerte – diese Geräusche können schnell unangenehm für uns werden und sind nicht gerade förderlich für unsere Gesundheit. Ganz im Gegenteil, sie können unsere Gesundheit schädigen. Denn durch den schleichenden Prozess wird das Innenohr geschädigt und es kommt zu irreparablen Hörschäden. In bestimmten Bereichen mit hohem Schallpegel wie z. B. am Flughafen oder in Werkshallen ist das Tragen eines adäquaten
Gehörschutzes vom Gesetzgeber daher vorgeschrieben. Ab 80 dB soll nach EG-Richtlinie „Lärm“ Arbeitnehmern Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Ab
85 dB ist man verpflichtet, Gehörschutzmittel zu tragen. Zum Vergleich – ein Düsentriebwerk schlägt mit gut 130 dB und eine Schlagbohrmaschine mit 110 dB zu buche. Sie sollten den Gehörschutz so wählen, dass der Lärmpegel am Ohr ca. 75 dB beträgt. Zu hoch sollte die Schalldämmung nicht sein, denn sonst bekommen Sie von Ihrer Umwelt nichts mit und dies könnte zu Unfällen führen.
Gehörschutz reduziert den Lärmpegel
Der Gehörschutz ist Teil des
Arbeitsschutzes. Die Wirkung des Gehörschutzes wird mit unterschiedlichen Methoden beurteilt: Die HML-Methode gibt die drei Dämmwerte
H (High; für Frequenzen zwischen 2.000 bis 8.000 Hz),
M (Middle; für Frequenzen zwischen 1.000 bis 2.000 Hz) und
L (Low; für Frequenzen zwischen 63 bis 1.000 Hz) für hohe, mittlere und niedrige Frequenzbereiche an. Dadurch kann der Gehörschutz speziell für den konkreten Einsatzzweck ausgewählt werden.
Zum vereinfachten Vergleich verschiedener Produkte gibt es den
SNR-Wert. Die Abkürzung SNR steht für Single Noise Rate und gibt den Wert an, um den der Lärmpegel beim Tragen eines Gehörschutzes reduziert wird. Verwenden Sie beispielsweise einen Gehörschutz mit einem SNR-Wert von 27 dB, so wird der Lärmpegel um diesen Wert reduziert. Sie sollten mit Gehörschutz einen Schallpegel von 75 dB am Ohr erreichen. Der SNR-Wert dient aber nur zur groben Orientierung.
Gehörschutzkapsel – für häufiges Auf- und Absetzen
Im Gegensatz zu den
Gehörschutzstöpseln werden Gehörschutzkapseln – auch als Kapselgehörschutz bezeichnet - nicht in den Gehörgang geschoben, sondern bedecken das Ohr von außen. Sie ähneln einem Kopfhörer und umschließen das gesamte Ohr mit einer Hartschale (meist aus Plastik). Das Innere der Kapsel ist mit Schaumstoff ausgestattet, um den Schall zu absorbieren. Einige Modelle sind zudem mit einem integrierten Lautsprechern versehen, der die Kommunikation von Anweisungen oder Mitteilungen über Mikrofon ermöglicht. Regelmäßig sollten Sie die Schaumstoffeinlagen aus hygienischen Gründen wechseln. Dafür benötigen Sie ein
Hygieneset.
Setzen Sie häufig den Gehörschutz auf und ab, weil Sie beispielsweise zwischen Bereichen mit wechselnder Lärmeinwirkung pendeln, sind Gehörschutzkapseln zu empfehlen. Sie sind ebenfalls ideal, wenn Sie zu Entzündungen des Gehörgangs neigen oder Sie wegen zu kleiner Gehörgänge keine Stöpsel vertragen. Auf Kapseln sollten Sie verzichten, wenn aus Gründen der Sicherheit ein gutes Richtungshören notwendig ist. Übrigens, bieten sie bei tiefen Frequenzen eine geringere Schalldämmung.
Gehörschutzradio – für monotone Arbeiten
Ein
Gehörschutzradio verringert nicht nur den Lärmpegel durch schallisolierende Kapseln, es bietet auch Unterhaltung. Durch ein eingebautes Radio ist es möglich, während der Arbeit Musik oder Nachrichten zu hören. Ein solcher Gehörschutz ist empfehlenswert, wenn Arbeitnehmer isolierte oder monotone Arbeiten verrichten. Nicht getragen werden sollte das Gehörschutzradio, wenn es erforderlich ist, Warnsignale zu beachten.