Schilderständer – denn Sicherheit steht an erster Stelle
Die Standsicherheit hat oberste Priorität. Ist ein Schild nicht sicher aufgestellt, kann es schnell selbst zur Gefahr oder unbrauchbar werden. Für den öffentlichen Verkehrsbereich sind die Maßgaben in der TL-Aufstellvorrichtung 97 festgelegt. Auf dem Betriebsgelände gelten keine so strengen Vorschriften, jedoch steht auch hierbei die Sicherheit an erster Stelle.
Schilderständer im Überblick
Schilderständer sind die Haltevorrichtungen für
Verkehrszeichen und sonstige
Schilder, die auf den fahrenden oder ruhenden Verkehr einwirken oder den Fußverkehr leiten. Zu den Schilderständern zählen:
- Fußplatten nach TL-Aufstellvorrichtungen 97 für die Schilderaufstellung,
- Rohre und Füße,
- Warnständer und Fußplatten ohne TL-Zulassung und
- Vorwarnständer.
Diese Einrichtungen halten Schilder auf einer bestimmten Höhe fest. Die Schilder können Verkehrszeichen nach der VwV StVO (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung),
Warnzeichen nach DIN 4844-2 und der Unfallverhütungsvorschrift, Wegweiser oder auch individuelle Hinweise sein.
Für die Auswahl des Schilderständers sind der Standort und die Form des Schildes entscheidend. Der Standort ist insbesondere im Straßenverkehr wichtig. Hierbei wird zwischen den Anforderungen innerorts und außerorts unterschieden. Generell ist es empfehlenswert, die TL-Aufstellungsvorrichtungen 97 für jede Schildaufstellung zu berücksichtigen, auch wenn es sich um einen Bereich handelt, in dem die StVO nicht gilt.
Standsicherheit bei der Schildaufstellung
Ein ungesichertes Schild kann Schaden anrichten. Beim Umkippen streift es Fahrzeuge, liegt es auf der Fahrbahn, kann ein Ausweichmanöver zum Unfall führen. Fällt es um, ist mit ihm auch das Verkehrszeichen oder die Warnmarkierung nicht mehr sichtbar.
All diese Gründe sprechen für ein Augenmerk auf die Schildaufstellung. Sie ist abhängig von den einwirkenden Kräften, die das Schild in seinem Stand beeinträchtigen können. Es sind die Windlasten, die über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen entscheiden. In den Technischen Lieferbedingungen zu den Aufstellvorrichtungen für die Schilderaufstellung von 1997 sind die Standsicherheitsklassen anhand der Windlast definiert.
Die Übersicht gibt Aufschluss über diese Klassen in Bezug auf die Standard-Windlast innerorts (0,25 kN/m²). Ausführlichere Informationen sind der TL-Aufstellvorrichtungen 97 zu entnehmen.
- Sicherheitsklasse K1: Prüfkraft 120 N
- Sicherheitsklasse K2: Prüfkraft 240 N
- Sicherheitsklasse K3: Prüfkraft 360 N
- Sicherheitsklasse K4: Prüfkraft 480 N
- Sicherheitsklasse K5: Prüfkraft 600 N
- Sicherheitsklasse K6: Prüfkraft 720 N
- Sicherheitsklasse K7: Prüfkraft 960 N
- Sicherheitsklasse K8: Prüfkraft 1.080 N
- Sicherheitsklasse K9: Prüfkraft 1.920 N
Der Aufstellort, die Fläche des Schildes und die Höhe der Aufstellung sind maßgeblich für die benötigte Standsicherheitsklasse. So benötigen Schildständer, die mit mehreren Schildern versehen sind, eine höhere Klasse als die Ständer mit nur einem Schild. Doch auch zwischen den Schildformen wie Ronde oder Dreieck bestehen Unterschiede. Höhere Standsicherheitsklassen können durch das Aufeinanderstapeln von Aufstellvorrichtungen niedrigerer Klassen erreicht werden. So kann eine Standsicherheitsklasse K2 mit einer zweifache K1 erreicht werden.
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